Impressum
Soziales Möbelhaus Bocholt
Mittelheggenstr. 13a
46395 Bocholt
Tel.: (02871) 4898899
E-Mail: smh@ish.de
Inhaber: Michael Salemink
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE 29 64 54 531
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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der zweiseitigen Willenserklärung beider Parteien gilt das Rechtsgeschäft mit vollständiger Deckungsgleichheit als bindend und der Auftragsnehmer erkennt unsere AGB an.
Abholung von Sachspenden
- bei zweiseitiger Vereinbarung zwischen dem Spender/in und uns, handelt es sich um eine kostenlose Übergabe an das Unternehmen SMH-Bocholt. Alle Sachspenden, die uns gebracht werden oder wir beim Spender abholen, gehen bei Übergabe
des Spenders in unser Eigentum über und der Spender hat somit kein Anspruch mehr auf die gespendete Ware.
- Abholung der Sachspenden, der Spender übernimmt sämtliche Risiken bei der Übergabe und Abtransport bis hin zu öffentlichem Gelände.
- Der Spender oder die Spenderin hat bei einer Sachspende keinerlei Zahlungsverpflichtung gegenüber uns, weder für die Abholung noch der möglichen Demontage oder dem Abtransport.
- Sachspenden können nach der Übergabe nicht zurückverlangt werden.
Umzüge
- Umzüge kommen nur zustande, wenn es zu einem zweiseitigen Rechtsgeschäft zwischen Auftraggeber und der Firma SMH kommt und bei beiden Parteien die deutliche und vollständige Willenserklärung deckungsgleich ist.
- Ein Umzug kommt zudem erst zustande, wenn der Kunde, die Kundin unsere AGB anerkennt und dies mit der Auftragsvergabe bestätigt und akzeptiert.
- Vor dem Beginn des Umzugs ist der Auftraggeber/in verpflichte, uns den Zugang zum Auszugsort und am Einzugsort auf kürzesten zu ermöglichen. Dies gilt für die direkte Hauseinfahrt oder eine direkte Parkmöglichkeit auf öffentlichen Gelände. Sollte es zu einer Absprache beider Parteien kommen, das wir eine Kostenpflichtige Haltezone einrichten, trägt der Auftragnehmer die Kosten für Gebühren und Schildermaterial.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet das vollständige Umzugsgut für den Umzug und auch alle verpackten Waren sichtbar und deutlich bereitzustellen.
- es gelten bei uns die gesetzliche Umzugsgutversicherung je Kubikmeter. Eine zusätzliche Versicherung für eine höher Schadensabsicherung kann individuell und kostenpflichtig vereinbart werden.
- Umzugsgut was vom Auftraggeber in Umzugskartons, in Boxen verpackt, in Säcke verstaut und eingepackt wurde, entfällt hier jeglicher Versicherungsschutz. Hierfür können wir keine Schadenregulierung anbieten.
- Sämtliches von uns verpacktes Umzugsgut ist in die gesetzliche Umzugsversicherung eingebunden.
- Bei Umzugsgut von Elektrogeräten, ist der Auftraggeber verpflichtet alle abgeklemmten Anschlüsse durch eine Fachfirma überprüfen zu lassen und gegebenenfalls kostenübernehmend Arbeiten zu übernehmen.
- Neuanschlüsse von Elektrogeräten sind durch eine Fachfirma ausführen zu lassen. Wir übernehmen hierfür keine Verantwortung und schließen E-Geräte nicht an.
- Sanitäre Anschlüsse von Wasserleitungen, Gassteckdosen oder Abflussanschlüsse müssen nach dem Umzug, am selben Tag, am Auszugsort von einer Fachfirma auf Dichtigkeit überprüft und gegebenenfalls repariert werden. Kosten für die Reparaturen oder Überprüfungen müssen vom Auftraggeber übernommen und ausgeglichen werden. Hierfür übernehmen wir nicht die anfallenden Kosten.
- Umzugsschäden am und in den Gebäuden am Auszugsort und Einzugsort sind über uns versichert. Dieses gilt für nachweißlich, durch uns entstandene Schäden. Von uns entstanden Schäden, sind unverzüglich am Umzugstag uns mitzuteilen. Zudem müssen entstanden Schäden in schriftlicher Form, innerhalb von 5 Werktagen eingereicht werden.
- Umzugsschäden am Gebäude oder am Umzugsgut sind unverzüglich, noch am Umzugstag uns mitzuteilen und in schriftlicher Form innerhalb von 5 Werktagen mitzuteilen. Nicht genannte Schäden können nicht im Nachhinein geltend gemacht werden.
versichert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Vorschäden für Umzugsgut uns Sachschäden nicht übernommen werden.
- Umzugsschäden am Umzugsgut werden durch uns übernommen, kleinere Dellen, Kratzer oder ähnliche Schäden werden nicht von
uns übernommen. Ausgenommen sind original verpacktes Umzugsgut.
- Elektrogeräte wie Fernseher usw. werden am Umzugstag dem Umzugshelfer für die Überprüfung auf Schäden oder Pixelfehler im angeschlossenen Zustand einer Sichtprüfung unterzogen. Andernfalls kann keinen Versicherungsschutz gewährleistet werden.
- Leichte Verschmutzungen, Kratzer oder Dellen an gestrichene Wände, oder Tapeten sowie Türen und Rahmen, werden übernommen, Ausgenommen sind Schäden durch Umzugsgut was so sperrig und in nicht original verpackt, sich nur
schwer abzutransportieren lässt, weil es die örtlichen Gegebenheiten nicht zulassen. Hierrüber wird vorher der Auftragnehmer informiert.
Räumungen
- Räumungsgut beinhaltet alle Gegenstände und Inventar eines Räumungsobjekts.
- Mit der zweiseitigen Willenserklärung beider Parteien gilt das Rechtsgeschäft mit vollständiger Deckungsgleichheit als bindend und der Auftragsnehmer erkennt unsere AGB für Räumungen an.
- Beginn der Räumung ist der Fixtermin, den beide Parteien in Einverständnis vereinbart haben.
- Ab Beginn der Räumung hat der Auftragnehmer kein Anspruch mehr auf das Räumungsgut und diese geht automatisch in unser Eigentum über. Der Auftragnehmer kann somit keinen Anspruch auf geräumte Ware jeglicher Ar4t aus dem Räumungsobjekt mehr geltenden machen und zur Herausgabe fordern.
- Räumungsgut ist alles was nicht gesondert gezeichnet und separat und ersichtlich an einem bestimmten Ort im Räumungsgebäude hinterlegt ist. Kleineres nicht geräumtes Gut muss in Kartons oder Boxen an der bestimmten Stelle hinterlegt sein, wo ersichtlich ist, dass es sich nicht um Räumungsgut handelt.
- Sämtliche Anschlüsse die von uns deinstalliert wurden, wie Wasseranschlüsse, Gasanschlüsse und Elektroanschlüsse müssen von einer Fachfirma überprüft werden. Die Überprüfung muss unmittelbar während oder nach der Räumung erfolgen, Die Kosten trägt der Auftragnehmer.
Allgemein
- Wir bieten kein Onlinegeschäft, weder Preise, Angebote noch Verkauf an. Alle Geschäftsabschlüsse sind nur Rechtskräftig, wenn diese in unserem Geschäft oder nach persönlichen
Verhandlungen, abgeschlossen wurden.