Impressum

Soziales Möbelhaus Bocholt
Mittelheggenstr. 13a
46395 Bocholt
Tel.: (02871) 4898899

E-Mail: smh@ish.de

Inhaber: Michael Salemink

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:

DE 29 64 54 531

 

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Michael Salemink

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AGB

  Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

   Mit der zweiseitigen Willenserklärung beider Parteien gilt das Rechtsgeschäft mit vollständiger Deckungsgleichheit als bindend und der Auftragsnehmer erkennt unsere AGB an.

   Abholung von Sachspenden

- bei zweiseitiger Vereinbarung zwischen dem Spender/in und uns, handelt es sich um eine kostenlose  Übergabe an das Unternehmen SMH-Bocholt.  Alle Sachspenden, die uns                 gebracht werden oder wir beim Spender abholen, gehen bei Übergabe

   des Spenders in unser Eigentum über und der Spender hat somit kein Anspruch mehr auf die gespendete Ware.

- Abholung der Sachspenden, der Spender übernimmt sämtliche Risiken bei der Übergabe und Abtransport bis hin zu öffentlichem Gelände.

- Der Spender oder die Spenderin hat bei einer Sachspende keinerlei Zahlungsverpflichtung gegenüber uns, weder für die Abholung noch der möglichen Demontage oder dem                   Abtransport.

- Sachspenden können nach der Übergabe nicht zurückverlangt werden.

 

   Umzüge

- Umzüge kommen nur zustande, wenn es zu einem zweiseitigen Rechtsgeschäft zwischen Auftraggeber  und der Firma SMH kommt und bei beiden Parteien die deutliche und           vollständige Willenserklärung  deckungsgleich ist.

- Ein Umzug kommt zudem erst zustande, wenn der Kunde, die Kundin unsere AGB anerkennt und dies mit  der Auftragsvergabe bestätigt und akzeptiert.

- Vor dem Beginn des Umzugs ist der Auftraggeber/in verpflichte, uns den Zugang zum Auszugsort und am Einzugsort auf kürzesten zu ermöglichen. Dies gilt für die direkte                       Hauseinfahrt oder eine direkte Parkmöglichkeit auf öffentlichen Gelände. Sollte es zu einer Absprache beider Parteien kommen, das wir eine Kostenpflichtige Haltezone einrichten,       trägt der Auftragnehmer die Kosten für Gebühren und Schildermaterial.    

- Der Auftragnehmer ist verpflichtet das vollständige Umzugsgut für den Umzug  und auch alle verpackten Waren sichtbar und deutlich bereitzustellen. 

- es gelten bei uns die gesetzliche Umzugsgutversicherung je Kubikmeter. Eine zusätzliche Versicherung für eine höher Schadensabsicherung  kann individuell und kostenpflichtig             vereinbart werden.

- Umzugsgut was vom Auftraggeber in Umzugskartons, in Boxen verpackt, in Säcke verstaut und  eingepackt wurde, entfällt hier jeglicher Versicherungsschutz. Hierfür können wir             keine Schadenregulierung anbieten.

- Sämtliches von uns verpacktes Umzugsgut ist in die gesetzliche Umzugsversicherung eingebunden.

- Bei Umzugsgut von Elektrogeräten, ist der Auftraggeber verpflichtet alle abgeklemmten Anschlüsse durch     eine Fachfirma  überprüfen zu lassen und gegebenenfalls                                 kostenübernehmend Arbeiten zu übernehmen.

- Neuanschlüsse von Elektrogeräten sind durch eine Fachfirma ausführen zu lassen. Wir übernehmen  hierfür keine Verantwortung und schließen E-Geräte nicht an.

- Sanitäre Anschlüsse von Wasserleitungen, Gassteckdosen oder Abflussanschlüsse müssen nach dem Umzug, am selben Tag, am Auszugsort von einer Fachfirma auf Dichtigkeit                 überprüft und gegebenenfalls repariert werden. Kosten für die Reparaturen oder Überprüfungen müssen vom  Auftraggeber übernommen und ausgeglichen werden. Hierfür                   übernehmen wir nicht die anfallenden Kosten.

- Umzugsschäden am und in den Gebäuden am Auszugsort und Einzugsort sind über uns versichert. Dieses     gilt für nachweißlich, durch uns entstandene Schäden. Von uns                       entstanden Schäden, sind unverzüglich  am Umzugstag uns mitzuteilen. Zudem müssen entstanden Schäden in schriftlicher Form, innerhalb von 5 Werktagen eingereicht werden.

- Umzugsschäden am Gebäude oder am Umzugsgut sind unverzüglich,  noch am Umzugstag uns mitzuteilen und in schriftlicher Form innerhalb von 5 Werktagen mitzuteilen. Nicht           genannte Schäden können nicht im Nachhinein geltend gemacht werden.

   versichert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Vorschäden für Umzugsgut uns Sachschäden nicht übernommen werden.

- Umzugsschäden am Umzugsgut werden durch uns übernommen, kleinere Dellen, Kratzer oder ähnliche Schäden werden nicht von

   uns übernommen. Ausgenommen sind original verpacktes Umzugsgut.

- Elektrogeräte wie Fernseher usw. werden am Umzugstag dem Umzugshelfer für die Überprüfung auf Schäden oder Pixelfehler im  angeschlossenen Zustand einer Sichtprüfung              unterzogen. Andernfalls kann  keinen Versicherungsschutz gewährleistet werden.

- Leichte Verschmutzungen, Kratzer oder Dellen an gestrichene Wände, oder Tapeten sowie Türen und Rahmen, werden übernommen, Ausgenommen sind Schäden durch                          Umzugsgut was so sperrig und in nicht original verpackt, sich nur

   schwer abzutransportieren lässt, weil es die örtlichen Gegebenheiten nicht zulassen. Hierrüber wird vorher der Auftragnehmer informiert.

   

   Räumungen

- Räumungsgut beinhaltet alle Gegenstände und Inventar eines Räumungsobjekts.

- Mit der zweiseitigen Willenserklärung beider Parteien gilt das Rechtsgeschäft mit vollständiger  Deckungsgleichheit als bindend und der Auftragsnehmer erkennt unsere AGB für             Räumungen an.

- Beginn der Räumung ist der Fixtermin, den beide Parteien in Einverständnis vereinbart haben.

- Ab Beginn der Räumung hat der Auftragnehmer kein Anspruch mehr auf das Räumungsgut und diese geht  automatisch in unser Eigentum über. Der Auftragnehmer kann somit                keinen Anspruch auf geräumte Ware jeglicher Ar4t aus dem Räumungsobjekt mehr geltenden machen und zur Herausgabe fordern.

- Räumungsgut ist alles was nicht gesondert gezeichnet und separat und ersichtlich an einem bestimmten  Ort im Räumungsgebäude hinterlegt ist. Kleineres nicht geräumtes Gut             muss in Kartons oder Boxen an  der bestimmten Stelle hinterlegt sein, wo ersichtlich ist, dass es sich nicht um Räumungsgut handelt.

- Sämtliche Anschlüsse die von uns deinstalliert wurden, wie Wasseranschlüsse, Gasanschlüsse und  Elektroanschlüsse müssen von einer Fachfirma überprüft werden. Die                          Überprüfung muss unmittelbar  während oder nach der Räumung erfolgen, Die Kosten trägt der Auftragnehmer.

  Allgemein

- Wir bieten kein Onlinegeschäft, weder Preise, Angebote noch Verkauf an. Alle Geschäftsabschlüsse sind nur Rechtskräftig, wenn diese in unserem Geschäft oder nach persönlichen

   Verhandlungen, abgeschlossen wurden.

   

 

Bocholt

Montag        14:00-18:00

Dienstag      14:00-18:00

Mittwoch     14:00-18:00

Donnerstag 14:00-18:00

Freitag          14:00-18:00

Samstag:       10:00-14:00

Telefon 02871/4898899

Mobil    0157 /50663659